Kosten und weitere Informationen zu den ästhetischen Verfahren
Lidoperationen
Kosten
- Oberlider ab € 1.600,00
- Unterlider ab € 1.600,00
OP-Dauer ca. 30 Minuten/ambulant (auf Wunsch stationär)
gesellschaftsfähig nach ca. 10 Tagen
Facelifting
Kosten
- Kosten Hals- und Mittelgesichtslift ab € 5.200,00
- Stirnlift ab € 1.600,00
- zusammen ca. € 6.500,00
OP-Dauer ca. 3 Stunden/stationär (auf Wunsch ambulant)
gesellschaftsfähig nach ca. 14 Tagen*
Nasenoperationen
Kosten
- ab € 1.600,00 (z.B. Nasenhöckerabtragung)
- bis zu € 4.500,00 bei aufwendigen Nasenkorrekturen
OP-Dauer zwischen 30 und 120 Minuten (stationär oder ambulant)
gesellschaftsfähig
- nach ca. 7 Tagen bei alleiniger Weichteil-OP
- nach ca. 3 Wochen bei knöcherner Beteiligung
Fettabsaugung
Kosten ab € 1.300,00 bis zu € 4.200,00
OP-Dauer ab 30 Minuten bis zu 3 Stunden und mehr ambulant oder stationär je nach Umfang und Körperpartien
gesellschaftsfähig nach wenigen Tagen (mit Kompressionshose)*
Bodylifting
Kosten ab € 4.200,00
OP-Dauer ca. 3 - 4 Stunden/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 14 Tagen*
Bauchfettschürze/Bauchhautplastik/Bauchdeckenplastik
Kosten ab € 3.500,00
OP-Dauer ca. 1 Stunde/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 14 Tagen*
Brustvergrößerung
Kosten ab € 4250,00
OP-Dauer ca. 1 Stunde/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 3 - 5 Tagen*
Brustraffung / Brustverkleinerung
Kosten ab € 3.800,00
OP-Dauer ca. 2 Stunden/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 7 Tagen*
Faltenbehandlung mit Fremdeiweiß
(z.B. Kollagene Substanzen o.ä.) oder mit 'Botulinumtoxin'
Kosten ab € 380,00 (Erstbehandlung € 520,00)
Behandlungsdauer ca. 15 Minuten/ambulant
gesellschaftsfähig nach wenigen Stunden*
Faltenbehandlung mit Eigenfett (langanhaltender Erfolg)
Kosten je nach Gesichtspartie ab € 1.600,00
gesellschaftsfähig je nach Gesichtpartie zwischen
- 1 Woche (Nasolabial-/Zornesfalten) und
- mehreren Wochen (Lippen/Augenlider)*
* Die Zeitangaben sind unverbindliche Mittelwerte, die von Fall zu Fall variieren können
Kosten - Übernahme durch die Versicherungen
Was wird von den Krankenkassen/Versicherungen übernommen?
Die Versicherungsträger übernehmen in der Regel Wiederherstellungsoperationen nach angeborenen, krebs- oder unfallbedingten Entstellungen.
Ästhetische Operationen sind privat zu entrichten.
Welche Operationen wozu gehören, muss manchmal im Vorfeld abgeklärt werden.
Mehr zu diesem Thema unter www.aerzteblatt.de.