Kosten und weitere Informationen zu den ästhetischen Verfahren

Lidoperationen

Kosten

  • Oberlider ab € 1.600,00
  • Unterlider ab € 1.600,00

OP-Dauer ca. 30 Minuten/ambulant (auf Wunsch stationär)
gesellschaftsfähig nach ca. 10 Tagen

Facelifting

Kosten

  • Kosten Hals- und Mittelgesichtslift ab € 5.200,00
  • Stirnlift ab € 1.600,00
  • zusammen ca. € 6.500,00

OP-Dauer ca. 3 Stunden/stationär (auf Wunsch ambulant)
gesellschaftsfähig nach ca. 14 Tagen*

Nasenoperationen

Kosten

  • ab € 1.600,00 (z.B. Nasenhöckerabtragung)
  • bis zu € 4.500,00 bei aufwendigen Nasenkorrekturen

OP-Dauer zwischen 30 und 120 Minuten (stationär oder ambulant)
gesellschaftsfähig

  • nach ca. 7 Tagen bei alleiniger Weichteil-OP
  • nach ca. 3 Wochen bei knöcherner Beteiligung

Fettabsaugung

Kosten ab € 1.300,00 bis zu € 4.200,00

OP-Dauer ab 30 Minuten bis zu 3 Stunden und mehr ambulant oder stationär je nach Umfang und Körperpartien
gesellschaftsfähig nach wenigen Tagen (mit Kompressionshose)*

Bodylifting

Kosten ab € 4.200,00

OP-Dauer ca. 3 - 4 Stunden/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 14 Tagen*

Bauchfettschürze/Bauchhautplastik/Bauchdeckenplastik

Kosten ab € 3.500,00

OP-Dauer ca. 1 Stunde/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 14 Tagen*

Brustvergrößerung

Kosten ab € 4250,00

OP-Dauer ca. 1 Stunde/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 3 - 5 Tagen*

Brustraffung / Brustverkleinerung

Kosten ab € 3.800,00

OP-Dauer ca. 2 Stunden/stationär
gesellschaftsfähig nach ca. 7 Tagen*

Faltenbehandlung mit Fremdeiweiß

(z.B. Kollagene Substanzen o.ä.) oder mit 'Botulinumtoxin'

Kosten ab € 380,00 (Erstbehandlung € 520,00)

Behandlungsdauer ca. 15 Minuten/ambulant
gesellschaftsfähig nach wenigen Stunden*

Faltenbehandlung mit Eigenfett (langanhaltender Erfolg)

Kosten je nach Gesichtspartie ab € 1.600,00

gesellschaftsfähig je nach Gesichtpartie zwischen

  • 1 Woche (Nasolabial-/Zornesfalten) und
  • mehreren Wochen (Lippen/Augenlider)*

* Die Zeitangaben sind unverbindliche Mittelwerte, die von Fall zu Fall variieren können

Kosten - Übernahme durch die Versicherungen

Was wird von den Krankenkassen/Versicherungen übernommen?

Die Versicherungsträger übernehmen in der Regel Wiederherstellungsoperationen nach angeborenen, krebs- oder unfallbedingten Entstellungen.

Ästhetische Operationen sind privat zu entrichten.

Welche Operationen wozu gehören, muss manchmal im Vorfeld abgeklärt werden.

Mehr zu diesem Thema unter www.aerzteblatt.de.